e-check-in Bestandspatienten

Für Bestandspatienten, die regelmäßig in unserer Praxis betreut werden und nach dem Quartalswechsel z.B. ein e-Rezept als Folgerezept benötigen, bieten wir die Möglichkeit, vor Vorlage/Einlesen der Krankenversicherungskarte ein e-Rezept über eine gleichzeitige Anforderung einer elektronischen Ersatzbescheinigung der Krankenkasse bei uns anzufordern.
Bitte beachten Sie, dass dennoch für das aktuelle Quartal zwingend eine Überweisung durch den Hausarzt vorgelegt werden muss!
Bitte scannen Sie den u.g. QR-Code nur in Ihrer Krankenkassen-App, wenn Sie dazu durch uns aufgefordert werden.

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